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Flugblatt zur Bügerversammlung am 05.10.2020

Inhaltsverzeichnis (Stand 17.03.2021)


Wunderschön, friedlich, ruhig und naturbelassen liegt das Langburkersdorfer Tal vor uns.


Entlang der roten Linie soll auf dem Südhang durch die Wälder, Wiesen und dem Laubigttal künftig eine Transitstraße gebaut werden. NEIN!


Wir wollen keine Umgehungsstraße Nord L-4/L5B durch die Biotope nördlich von Langburkersdorf (ROT).
Wir wollen keinesfalls den Ausbau der S159 / Raupenbergstraße durch Langburkersdorf für LKW- und Schwerlastverkehr (ROT)
Wir wollen keine Südumfahrungen.
Die drei genannten Varianten leiten den Transitverkehr mitten durch Neustadt! (WEIß)
Wir wollen eine Umgehung von der S159 Abzweig Polenz/Rennersdorf und einen Tunnel nördlich von Langburkersdorf, damit für Neustadt eine Verkehrsentlastung eintritt und der Schadstoffausstoß sinkt. (GRÜN)
Die vorgeschlagene Umgehungsstraße ist bereits im Landesverkehrsplan 2025 Anlage 8 als „geprüftes Neubauvorhaben Staatsstraßen“ enthalten!


Die Staatskanzlei teilte in einem Brief vom 16. Juni 2020 mit, dass die Planungen zum Ausbau der S159 zwischen Langburkersdorf und dem Grenzübergang zur Tschechischen Republik im Sinne des Gemeinwohlinteresses wieder aufgenommen wurden.

D.h. in absehbarer Zeit wird sich der Verkehr in und um Neustadt, insbesondere auf der Wilhelm-Kaulisch-Straße, der Bischofswerdaer Straße, der Andreas-Schubert-Straße und insbesondere der Sebnitzer Straße und der Raupenbergstraße um Größenordnungen um PKWs, LKWs und Schwerlasttransporte verstärken, um den Großraum Dresden und die A4 besser an Tschechien anzubinden. Genau dafür soll der Grenzübergang nach Lobendau ausgebaut werden.


Veröffentlichung in der Sächsichen Zeitung am 24. Juni 2020

Spekulationen um Grenzübergang in Neustadt
In Langburkersdorf sind offenbar Landvermesser am Werk. Das macht die Einwohner stutzig. Was läuft da hinter den Kulissen?

Von Anja Weber

Das Verkehrsaufkommen an der Ampelkreuzung im Neustädter Ortsteil Langburkersdorf könnte bald noch höher werden. Offenbar wird hinter den Kulissen weiter an einem Grenzübergang von Langburkersdorf nach Lobendava (Lobendau) in Tschechien auf der S159 gearbeitet. Der Neustädter Stadtrat Klaus Anders (NfN) hat Wind davon bekommen, dass vermutlich Landvermesser des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) im Ort unterwegs waren. Er erinnert daran, dass der Stadtrat von Neustadt eindeutig abgelehnt hat, den Verkehr an einem möglichen Grenzübergang durch den Ort zu leiten. An der Auffassung habe sich auch nichts geändert.

Anmerkung: Die Sächsische Staatskanzlei bestätigt in einem Schreiben vom 16. Juni 2020, dass die Planungen zum Ausbau der S159 wieder aufgenommen worden sind.

Die alte Straße über den Raupenberg in Richtung Langburkerdorf galt früher als wichtiger Handelsweg zwischen Böhmen und Sachsen. Heute kommen nur noch Wanderer und Radler dort über die Staatsgrenze. Sachsens Wirtschaftsministerium und auch die tschechische Seite forcieren seit vielen Jahren einen Grenzübergang weiter, dort wo die Staatsstraße in einem Feldweg endet. Tschechien will damit den Schluckenauer Zipfel beleben und nicht zuletzt auch Ausflügler und Einkaufstouristen in die Region bringen. Allerdings würde der komplette Verkehr über Langburkers¬dorfs schmale Straßen führen. Deshalb will man im Neustädter Rathaus die Langburkersdorfer schützen. Bürgermeister Peter Mühle (NfN) bestätigte, dass ihn ein Schreiben des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr erreichte. Er sollte in seinem Amtsblatt die Anwohner u.a. darüber informieren, dass sie den Mitarbeitern den Zutritt zu ihren Grundstücken gewähren sollten.

Ziel war ein faunistisches Gutachten, keine Landvermessung, heißt es aus dem Landesamt. Es sollte untersucht werden, welche Tiere entlang der Straße un in den angrenzenden Gebieten beheimatet und ob sie schützenswert sind. Alles Untersuchungen, die vor einem Straßenausbau stattfinden. Eine Antwort auf die Frage, ob auch eine neue Trasse untersucht werden sollte, steht noch aus. Für Neustadt jedenfalls ein Indiz, dass der Ausbau der Straße durch den Ort noch nicht vom Tisch ist. Der Bürgermeister ging in den Widerspruch. Dabei ist es auch vorerst geblieben.

Aber er ist sicher, dass die Sache nicht erledigt ist, solange keine eindeutige Entscheidung auch seitens des Wirtschaftsministerium getroffen wurde. Bürgermeister Mühle verweist auf den Stadtratsbeschluss vom 22.11.2007.Und in diesem wird eindeutig der Ausbau der Staatsstraße durch den Ort Langburkersdorf in Richtung Grenze abgelehnt. Wenn schon Grenzübergang, dann mit einer Ortsumgehungsstraße. Er sieht kritisch, dass nun offenbar das Landesamt im Auftrage des Wirtschaftsministeriums die Planungen hinter dem Rücken der Stadt weiter führt. „Wir sind ja nicht gegen einen Grenzübergang, aber eben nicht über die Straße durch den Ort“, sagt er. Die Straße durch Langburkersdorf ist viel zu schmal, schon gar nicht für Schwerlastverkehr geeignet. Dazu kommt, dass die Häuser meist dicht an der Straße stehen. Die Verkehrssicherheit für die Anwohner währe wohl nicht mehr gegeben.

Eines ist sicher, der Grenzverkehr, der jetzt in Richtung Sebnitz unterwegs ist, würde entzerrt. Ein Großteil würde dann hier sicherlich schon in den Schluckenauer Zipfel abbiegen, um sich den Umweg über Sebnitz zu sparen. Das Verkehrsaufkommen wäre tatsächlich enorm. Auch aus diesem Grund spricht man sich schon länger gegen einen Ausbau über diese Trasse aus. Nach wie vor bleibt aber auch aus Neustädter Sicht eine Umgehungsstraße im Gespräch, die neben dem Schloss entlang führen könnte. Auch diese Ideen gibt es schon länger. Eine Aussage des Wirtschaftsministeriums, inwiefern diese ebenfalls weiter verfolgt werden, steht noch aus. Deshalb ist offenbar auch noch kein Ende in dieser Geschichte abzusehen. Für die Langburkersdorfer bitter. Sie fordern endlich eine Entscheidung zum möglichen Grenzübergang. Alles andere würde nur weiter für Unruhe und Unfrieden im Ort sorgen.


Am 8. Oktober 2020 erschien im Sebnitzer Lokalteil der Sächsichen Zeitung folgender Artikel:
Der Artikel ist versehentlich erst am 8. Oktober abgedruckt worden. Er sollte zeitiger als Hinweis auf die Bürgerversammlung am 5. Oktober dienen!



Zur Ergänzung:
Von der Staatskanzlei wurde eindeutig mitgeteilt,
dass die Planungen für einen Grenzübergang „im öffentlichen Interesse“ weitergeführt werden. Das ist ein Fakt.
Genauso ist es ein Fakt, dass es sich durch die geografische Lage um eine strategisch wichtige Transitverbindung auch für LKW-Schwerlastverkehr handelt. Ein Grenzübergang wird kommen!

Deshalb sagen wir von der Bürgerinitiative auf unserer Webseite:
Der Grenzübergang in Langburkersdorf soll wiedereröffnet werden. Wir wollen zur Verkehrsentlastung eine zukunftsfähige Umgehungsstraße am Karrenberg und einen Tunnel. Übrigens ist die vorgeschlagene Umgehungsstraße bereits im Landesverkehrsplan Sachsen 2025 mit enthalten.

Gegenüber der Staatskanzlei haben wir als Bürgerinitiative formuliert:
„Bitte sehen Sie unsere Bemühungen unter dem Gesichtspunkt, dass wir gemeinsam mit den an der Planung befassten Institutionen an einer für die ansässige Bevölkerung und deren Kinder und Enkel akzeptablen, zukunftsfähigen Lösung mitwirken wollen.
Das ist auch eine Einladung an alle Langburkersdorfer und Neustädter Bürger, nicht nur abzuwarten, sondern aktiv mitzuwirken!



Am 9. Oktober 2020 erschien im Sebnitzer Lokalteil der Sächsichen Zeitung folgender Artikel, der die Bedeutung des Grenzüberganges sehr gut beschreibt:





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Textvorschläge für Fortsetzungsartikel:





Nach Durchsicht der Untersuchung des Leibnitz-Institutes Dresden und des Regionalplanes Oberes Elbtal / Osterzgebirge, Fortschreibung 2020 ergibt sich folgendes :




Vorschläge für den Trassenverlauf zur Verkehrsentlastung von Neustadt und Langburkersdorf


Trasse A von Bürgerinitiative: (1) Abzweig S159/Rückersdorf/Polenz - (2, 2a) im Landesverkehrsplan 2025 als Verlegung der S159 geprüftes Vorhaben enthalten - (3a) Kreisverkehr in S156 – (7) Brücke über Bischofswerdaer Straße – (8) Route durch den Hohwald

Trasse B von Bürgerinitiative: (1) Abzweig S159/Rückersdorf/Polenz - (2) im Landesverkehrsplan 2025 als Verlegung der S159 geprüftes Vorhaben enthalten (3) Kreisverkehr in S156 – (4) Kreisverkehr in Adreas-Schubert-Straße – (5) Tunnel – (6) offene Trasse zur Grenze

Trasse C von LASuV = schlechteste, nicht akzeptable Variante: (11) Kreisverkehr am Berg in Hohwaldstraße – (10) offene Trasse bis zur Grenze mit einigen Brücken wegen FFH-Schutzgebieten, Zerschneidung von Wohngebieten, dichte Näherung an Wohngebiete mit neuem Verkehrslärm

Trasse D: Jede Variante, die über (9) führen würde, bringt den gesamten Verkehr durch die Ortslagen Neustadt/Sa. bzw. Langburkersdorf. Das darf nicht sein. (9) wäre damit in der Ortslage Neustadt/Langburkersdorf die Kreuzung der beiden bedeutenden Verbindung- und Enwicklungsachsen Dresden – Rumburk bzw. Sebnitz – Bischofswerda. Das ist nicht zukunfsfähig! Beispielhaft zukunftsfähig sind die großräumigen Ortsumfahrungen von Neugersdorf und Rumburk!


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Interview mit MDR-Sachsen am 18.10.2020



Am 06.10.2020 war der MDR-Sachsen zu Gast im Rathaus von Neustadt/Sa.
Gemeinsam mit unserem Bürgermeister, Herrn Peter Mühle, konnten wir, die Bürgerintitiative S159, Herrn Wolfram Nagel, dem MDR-Reporter, die Problematik Grenzübergang ausführlich schildern. Gemeinsam mit Herr Nagel sind wir dann nach einem Ausblick vom Karrenberg bis zur Grenze gefahren.
An dieser Stelle (siehe Foto) kam folgendes Interview zustande, welches am 06.10.2020 um 16:30 vom MDR-Sachsen gesendet wurde:


Der Vorspann des gesendeten Beitrags beginnt mit folgender Feststellung:
„…deshalb gibt es in Sebnitz Zustimmung, wenn im benachbarten Langburkersdorf ein zusätzlicher Grenzübergang entstehen würde.
In Langburkersdorf aber gibt es Gegenwind von einer Bürgerinititative …“

Durch diese Worte entsteht ein vollkommen falsches Bild!

Das Motto der Bürgerinitiative lautet klar und deutlich:
„Der Grenzübergang in Langburkersdorf soll wiedereröffnet werden. Wir wollen zur Verkehrsentlastung von Neustadt eine zukunftsfähige Umgehungsstraße und einen Tunnel. Die S159 in Neustadt/Sa. muss leiser werden!"

Auch Bürgermeister Peter Mühle äußert sich ganz klar und eindeutig:
„Wir sind nicht gegen einen Grenzübergang nach Tschechien, sondern wir sind gegen den Ausbau der Bestandstrasse (durch die Ortslagen), weil die eine Wahnsinnsbelastung für unsere Bürgerinnen und Bürger darstellt!“

Wir hätten uns nach dem langen Gespräch mit Herrn Nagel durchaus einen anderen Schnitt vorstellen können und uns gewünscht, dass die Bedeutung des überregionalen (LKW-)Transitverkehrs deutlich zum Ausdruck gekommen wäre. Jedoch hat uns das, was er emotional empfunden und ausgewählt hat, auch beeindruckt: Er hat unsere Sicht erweitert auf diejenigen, denen der Grenzübergang in Langburkersdorf durchaus gefallen würde. Das heißt im Klartext, lasst uns anhand der vorliegenden Planungen, Landkarten und Fakten aufklären und miteinander reden.

Lasst uns mit Fakten in die Öffentlichkeit gehen und dabei bedenken, dass die Entscheider Wünsche von allen Seiten in Kompromisse umwandeln müssen.



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Offener Brief an Herrn Ministerpräsidenten Kretschmer in Namen der Bürgerinitiative S159




Ingenieurbüro Gotthard Augst Dipl.-Ing.(TU)
Klingerstraße 4, 01844 Neustadt in Sachsen
Telefon: 03596 604755 Mobil: 01577 39 150 80
Email: gotthard.augst@gmx.net
Neustadt, am 12.07.2020

Sächsische Staatskanzlei
Herrn Ministerpräsident
Michael Kretschmer
-persönlich-
01095 D r e s d e n

Betr: Staatsstraße S159 in Neustadt/Sa / Langburkersdorf
Ihr Geschäftszeichen SK.23B-4030/3/5-2020/71444

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmer,

es ist ernüchternd, wie ein an Sie persönlich gerichtetes, sachlich detailliertes Bürgerschreiben vom 26.04.2020 von einem Mitarbeiter der Staatskanzlei nach 8 Wochen Bearbeitungszeit am 16.06.2020 mit allgemeinen Hinweisen abgetan worden ist (SK.23B-4030/3/5-2020/71444), ohne auf die zahlreichen, sachlich begründeten Argumente, Fragen und Sorgen der Bürger einzugehen!

Vor diesem Hintergrund geraten die von Ihnen geführten, vertrauensvoll erscheinenden Bürgergespräche in der Stadthalle in Neustadt/Sa. in ein merkwürdiges Licht! Das sollte nicht sein.

Es geht hier nicht um ein Einzelanliegen eines einzelnen Anliegers, sondern um eine Umwelt-, Lärm- und Feinstaub-Problematik, die viele Bürger aus Neustadt/Sa. bzw. Langburkersdorf und den Großraum Neustadt zunehmend stärker betrifft.

Bitte helfen Sie uns, Kraft Ihres Amtes zu verhindern, dass die Ortsdurchfahrt durch Langburkersdorf zu einer grenzüberschreitenden Trasse ausgebaut wird.
Vorliegende Planungen vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr:
S159 Ausbau in Langburkersdorf Planung Ortsdurchfahrt vom 19.01.2014
S159 Ausbau in Langburkersdorf Verkehrsplanerische Untersuchung vom 26.03.2019

Wir bitten Sie stattdessen um Unterstützung für eine alternative Tunnellösung.

Könnten Sie uns bitte einen anerkannten Mediator vermitteln, der während der Planung vor Ort eine sachliche Diskussion auf Detailebene führen würde, dem die Meinungen und berechtigten Vorbehalte der Bürger wichtig sind und der nicht kommt, um einen bereits andernorts unter Ausschluss der Neustädter Bürger/Wähler gefassten Beschluss kommentarlos durchzudrücken?

Bevor ich zu konkreten Fragen und Details komme, möchte ich zunächst einige Textstellen aus dem Landesverkehrsplan 2030 (Endfassung mit Kabinettsbeschluss) zitieren, die mit dem Ausbau der S159 im unmittelbaren Zusammenhang stehen:

Seite 29: Steigerung Verkehrsaufkommen 2005-2017
Straßenverkehrszählung A4 Ost ZählstelleBurkauLudwigsdorf AD-NordOst
Steigerung des Verkehrsaufkommens insgesamt +44% +48% +17%
Steigerung des Schwerlastaufkommens +120% +281% +62%

Seite 52: Für den grenzüberschreitenden Schwerverkehr ist von weiteren Zuwächsen auszugehen, … in und aus der Tschechischen Republik um 56 Prozent.
(Anmerkung: Auch wenn die Zahlen nicht speziell für Neustadt gelten, wird offensichtlich mit erheblich wachsendem Verkehrsaufkommen gerechnet, auch weil das regionale Schienennetz weitgehend demontiert worden ist.)

Seite 9: Leitbild 4: Mobilität für Sachsen 2030 ist umweltverträglich und ressourceneffizient!
Eine zukunftsorientierte Mobilitätspolitik hat zum Ziel, Verkehre zu vermeiden, auf umweltfreundliche Verkehrsträger und -mittel zu verlagern… Im Focus …steht eine Reduzierung der CO²-Emmission, weiterer Luftschadstoffe und des Feinstaubs … Eine Minderung der Verkehrslärmbelastung wird angestrebt, um die Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig zu erhöhen.

Seite 104: Schutz vor Verkehrslärm und Luftschadstoffen
Der Schutz vor Verkehrslärm gehört zu den Kernelementen einer nachhaltigen Mobilitätspolitik!
Die Akzeptanz der Bevölkerung für den weiteren Ausbau und die Nutzung der Verkehrsinfrastruktur hängt entscheidend davon ab, dass die Lärmbelastung reduziert wird. Lärmschutz dient auch dem Schutz unserer Gesundheit und einer guten Lebensqualität.

(Anmerkung: Die Messergebnisse des vorliegenden Neustäder Lärmaktionsplanes wiesen schon 2018 Werte größer 65-70dB auf, lagen also bereits 2018 in einem Bereich starker Gesundheitsbelastung. Von Feinstaub ganz zu schweigen. Kein Wort davon im Untersuchungsbericht des LASuV bezüglich der S159.)

Seite 100: Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten
Infrastrukturprojekte nehmen von der Planung bis zur Umsetzung oft längere Zeiträume in Anspruch und immer mehr Menschen wollen in diese Prozesse eingebunden werden… Im Verkehrssektor soll die Beteiligung der Öffentlichkeit und speziell der in der betroffenen Region lebenden Bürger ausgebaut werden… Als zielführend angesehen wird ein Beteilungsverfahren in Anlehnung an das
„Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung – Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor“ (Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr)

Frage: Wie ist der geplanter Ausbau der S159 in der Ortslage Neustadt/ Langburkersdorf – also das Hineinlegen von zusätzlichem (Transit)-Verkehr - unter den vom Kabinett beschlossenen Prämissen des Landesverkehrsplanes 2030 zu begründen?

• Wer sind die Initiatoren und Auftraggeber hinsichtlich der Schaffung eines neuen Grenzüberganges? Regierungen? NGOs? Institutionen? Industrie? Wer?
• Welche Interessen hat die deutsche Seite? Wie wird sich die Situation der hier ansässigen Beschäftigten und der Gewerbetreibenden verändern?
• Welche Interessen hat die tschechische Seite?
• Worin konkret besteht das Gemeinwohlinteresse? Wer sind die Nutznießer?
• Wer entscheidet endgültig, wie die S159 geplant und gebaut werden soll?
• Welches Mitspracherecht bzw. welches bezahlbare Widerspruchsrecht haben die Bürger, Wähler, Anlieger?
• Welche wirksamen Einspruchsmöglichkeiten hat die Stadt Neustadt und inwieweit sind vorhandene Stadtratsbeschlüsse bzgl. der S159 wirkungsvoll?

Lassen Sie mich noch einige Details und Fakten hinzufügen:

In der Anlage 18 des Landesverkehrsplans 2030 ist zwischen den Grenzübergängen10 (Sohland) und 11(Sebnitz) der geplante Übergang Neustadt/Langburkersdorf-Lobendava ohne Bezeichnung eingezeichnet. Von allen auf der Karte sichtbaren Übergängen sind nur die Übergänge 6 (Neugersdorf-Rumburk), 13 (Breitenau-Krasny Les) und 15 (Altenberg-Ciovec) für LKWs ohne Beschränkung befahrbar. Es ist deshalb naheliegend, dass der Übergang Neustadt aufgrund seiner guten Anbindung mit leistungsfähigen Straßen (A13 – Ruhland – Bernsdorf - B97 - Kamenz – A4 – B6 – Bischofswerda – Neustadt) für den LKW-Transitverkehr nach Tschechien geplant wird.
Dieser LKW-Transitverkehr wird dann zusätzlich durch Neustadt/ Langburkersdorf rollen!

In der Untersuchung des LASuV vom 26.3.2019 wird auf Seite 28 für die Vorzugsvariante L-4/L-5B (siehe Karte ganz unten) mit einem einzigen Satz geschlussfolgert: „Durch die ortsnahe Lage und die günstige Anbindung an die bestehende Ortsumgehung von Neustadt wird das Ziel einer leistungsfähigen Straßenverbindung für den überregionalen und überwiegend regionalen grenzüberschreitenden Verkehr erreicht.

Es ist irreführend, den Neustädter/ Langburkersdorfer Bürgern einen „kleinen“ Grenzübergang mit „etwas“ Verkehr durch Langburkersdorf nachweisen zu wollen, wobei sich die Prognose im LASuV-Bericht vom 26.03.2019 auf veraltete Verkehrszählungen von 2010 bzw. 2015 bezieht und Verkehrsumlagerungen aus anderen Grenzübergängen bzw. den zu erwartenden, überregionalen Transitverkehr nicht berücksichtigt.
Laut offizieller Verkehrszählungen, die nicht im LASuV-Bericht erwähnt werden, überquerten in Neugersdorf, Seifhennersdorf, Sohland, Sebnitz und Schmilka von Jan-Dez 2019 täglich 17.639 Kraftfahrzeuge die Grenzen. Wie viele allein davon werden künftig über Neustadt/ Langburkersdorf fahren ?

(Zur Veranschaulichung: In Ludwigsdorf A4 überquerten von Jan-Dez 2019 täglich 27.870 KFZ, davon 9.481 LKW die Grenze nach Polen. Tendenz steigend! An dem Beispiel soll deutlich werden, was schon eine Steigerung um 10% für Auswirkungen hat.)

Weil die Bedeutung eines leistungsfähigen, neuen Grenzüberganges unbestreitbar ist, schlage ich einen Straßentunnel nördlich von Langburkersdorf und eine Verbindung von S159 / Abzweig Polenz-Rückersdorf zum Kreisverkehr S156 / Bischofswerdaer Straße vor.
Auf diese Weise kann ein leistungsfähiger Grenzübergang errichtet UND die Stadt Neustadt/Sa. und Langburkersdorf von Verkehr und Verkehrslärm entsprechend der Maxime im Kabinettsbeschluss entlastet werden.

Um die Unterstützung dieser visionären Verkehrslösung möchte ich Sie bitten.

Es handelt sich hier nicht um die Ertüchtigung einer kleinen Dorfstraße in Langburkersdorf, getragen von dem LASuV, sondern um eine zukünftig bedeutsame Transitverbindung! Man braucht nur auf die Landkarte zu schauen.
Das sollte man vor Augen haben!

Es werden kreative Köpfe und gut vernetzte Mitstreiter gebraucht, wie man dieses Vorhaben als grenzüberschreitendes Modell-Projekt zwischen Deutschland und Tschechien aus EU-Mitteln finanzieren könnte!
Welche Verbindung haben Sie bzw. können Sie sich vorstellen aufzubauen, um Zugang zu denjenigen zu bekommen, die in Brüssel über die EU-Fördermittel entscheiden?
Wir möchten in Neustadt/Sa. eine zukunftsfähige Verkehrslösung haben!

In der Karte:
GELB geplanter Ausbau der S159 teilweise als Ortsdurchfahrt durch Langburkersdorf
ROT Nordumfahrung=Vorzugsvariante L-4/L-5B laut LASuV : nicht unstrittig!
GRÜN Tunnelvariante = Alternativvorschlag
WEISS die Strecken in Neustadt, die bei den Varianten ROT und GELB mit erheblichem Verkehrs- und Lärmzuwachs rechnen müssen.


Abschließend noch eine persönliche Frage:
Was müssen wir Bürger tun, damit wir Sie zeitnah zu einer Vor-Ort-Begehung und einem anschließenden Bürgergespräch in Neustadt/Sa. begrüßen können?

Mit Hochachtung


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Antwort der Sächsischen Staatskanzei vom 28. Juli 2020


Ihr Schreiben vom 12. Juli 2020

Sehr geehrter Herr Augst,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Ministerpräsidenten Kretschmer.

Wir haben Ihr Schreiben an das fachlich zuständige Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) übermittelt.

Das SMWA steht Ihnen als Oberste Verkehrsbehörde des Freistaates Sachsen gern als Ansprechpartner zur Verfügung, um sich mit Ihnen zu dieser Infrastrukturstrukturmaßnahme zu verständigen.

Für die Weiterleitung Ihres Anliegens bitte ich Sie ausdrücklich um Verständnis verbunden mit dem Hinweis, dass die Sächsische Staatskanzlei in koordinierender, nicht in aufsichtsrechtlicher Funktion tätig ist und eine tiefgehende, fachliche Befassung und Kommunikation über die jeweiligen Fachressorts – in diesem Falle dem SMWA – erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen
Brit Jacob-Hahnewald
Referatsleiterin



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Offener Brief an Herrn Ministerpräsidenten Kretschmer vom 12.08.2020


Ingenieurbüro Gotthard Augst Dipl.-Ing.(TU)
Klingerstraße 4, 01844 Neustadt in Sachsen
Telefon: 03596 604755 Mobil: 01577 39 150 80
Email: gotthard.augst@gmx.net
Neustadt, am 12.08.2020

Sächsische Staatskanzlei
Herrn Ministerpräsident
Michael Kretschmer
-persönlich-
01095 D r e s d e n

Betr: Staatsstraße S159 in Neustadt/Sa / Langburkersdorf
Ihre Geschäftszeichen SK.23B-4030/3/5-2020/121524, SK.23B-4030/3/5-2020/71444

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmer,

am 12. Juli 2020 habe ich mich mit einem offenen Brief persönlich an Sie gewandt, um Sie über die Umweltproblematik im Zusammenhang mit dem Umbau der Staatsstraße S159 / Grenzübergang in Neustadt/Sa. zu informieren.

Anscheinend hat Sie mein Brief nicht erreicht, weil „wir“ (Frau Brit Jacob-Hahnewald , Frau Vivien Kühhirt ?) das Schreiben an das Staatsministerium SMWA übermittelt haben. Das war nicht so gedacht, auch wenn die fachliche Bearbeitung beim SMWA liegt.

Die bereits seit über 13 Jahren währenden, unterschiedlichen Planungsarbeiten zum Ausbau/Verlegung der Staatsstraße S159, haben außer einer massiven Verunsicherung der Bevölkerung bislang kein akzeptables Ergebnis hervorgebracht.

Ich gehe davon aus, dass Sie nach dem Bürgergespräch am 7.3.2018 und der Schirmherrschaft und Teilnahme am Neustädter Bürgerball am 26. Jan 2019 eine Affinität zu Neustadt/Sa. aufgebaut haben. Aus diesem Grunde habe ich mich persönlich an Sie gewandt.

Wir bitten Sie um Unterstützung für den Bau einer EU-geförderten Tunnellösung als Grenzübergang zwischen Sachsen und Tschechien, sowie eines Zubringers/Umgehungstraße nördlich von Neustadt/Sa., um einen leistungs- und zukunftsfähigen Grenzübergang und gleichzeitig eine Entlastung Neustadts von Verkehr, Straßenlärm und Feinstaub zu erhalten.

Im Kern habe ich Sie persönlich - und nicht das SMWA - folgendes gefragt:
• Wie ist das geplante Hineinverlegen von zusätzlichem (Transit-)Verkehr in die Ortslagen mit den vom Kabinett beschlossenen Prämissen des Landesverkehrsplanes 2030 vereinbar?
• Welche Verbindung haben Sie bzw. können Sie sich vorstellen aufzubauen, um Zugang zu denjenigen zu bekommen, die in Brüssel über die EU-Fördermittel entscheiden?
• Was müssen wir Bürger tun, damit wir Sie zeitnah zu einer Vor-Ort-Begehung und einem anschließenden Bürgergespräch in Neustadt/Sa. begrüßen können?
Hinzufügen möchte ich noch folgende Frage:
• Was müssen wir Bürger tun, damit wir Sie als Schirmherrn für ein EU-Projekt "Grenzübergang/Umgehungsstraße" gewinnen können?

In der Anlage finden Sie meinen vollständigen Brief an Sie vom 12.07.2020 (SK.23B-4030/3/5-2020/121524) der auf einen Brief vom 26.04.2020 (SK.23B-4030/3/5-2020/71444) Bezug nimmt.
Mit Hochachtung
Gotthard Augst



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Antwort Sächsische Staatskanzlei Frau Jacob-Hahnewald



Im Auftrag des Ministerpräsidenten hat Frau Jacob-Hahnewald geantwortet

Im Kern sind meine umfangreichen Briefe vom 12.07.2020 bzw. vom 12.08.2020 lediglich mit ein paar allgemein bekannten Bemerkungen verziert, aber in keiner Weise beantwortet worden.
Mit keinen Wort wurde der Tunnelvoschlag und die entsprechenden Bitten erwähnt.

Die einzigen, verwertbaren Aussagen sind:
1. Im Fall der Staatsstraße S 159 wurden ergänzend zur Ausbauplanung in der vorhandenen Trasse auch Umgehungsvarianten untersucht. Im Ergebnis waren alle bisher untersuchten Umgehungsvarianten aus verkehrlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Gründen nicht zu rechtfertigen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Verkehrsuntersuchungen und -berechnungen sorgfältig durchgeführt werden. Im Rahmen der Überarbeitung des Vorentwurfes legt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) besonderes Augenmerk auf den Bau von Geh- und Radwegen und prüft derzeit weitere mögliche Führungen, die zusätzliche negative Beeinträchtigung der Anlieger zu verringern versucht. Eine abschließende Entscheidung zu einem Für oder Wider zu dieser Maßnahme wurde bisher nicht getroffen. Eine Entscheidung auf Basis des Vorentwurfes wird auch auf Grundlage der umfangreich ermittelten Raumwiderstände erfolgen.
Fazit: Der Ausbau der Raupenbergstraße für Transitverkehr im Ort ist weiterhin Gegenstand der Planungen!


2. Die Region würde zudem von einer solchen Verbindung im Sinne einer zusätzlichen grenzüberschreitenden Streckenführung für den täglichen Pendelverkehr der in der Region arbeitenden tschechischen Arbeitskräfte profitieren.
Fazit: Also wir bauen die Straße für die tschechischen Arbeitkräfte, die zu uns pendeln.

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07.10.2020: Erwiderung an Frau Jacob-Hahnewald Sächsische Staatskanzlei




Zusammenfassung:

Im Kern sind meine umfangreichen Briefe vom 12.07.2020 bzw. vom 12.08.2020 jedoch leider nur allgemein kommentiert, aber in keiner Weise beantwortet worden. Das ist sehr schade, obwohl ich Sie persönlich in Anbetracht der Komplexität des Themas gut verstehen kann. Aber das hilft uns nicht.

Was muss ich bzw. was müssen interessierte Bürger tun, um auf konkrete Fragen oder Bitten konkrete Antworten zu bekommen? An welche Personen kann man sich wenden? Bitte nennen Sie mir konkrete Namen von aussagefähigen Mitarbeitern.

Wir haben es hier mit grenzüberschreitendem Transitverkehr zu tun, dessen Trassen gemeinsam auf europäscher bzw. bilateraler Ebene diskutiert, geplant und finanziert werden sollten.

Wir wollen einen leistungsfähigen und zukunftsfähigen Grenzübergang, verbunden mit einer Verkehrsentlastung für Neustadt und Langburkersdorf durch eine nördliche Umgehungsstraße und einen Tunnel in Richtung tschechischer Grenze.

Wichtige Anmerkung: Die vorgeschlagene Umgehungsstraße S159 ist bereits im Landesverkehrsplan 2025 Anlage 8 als „geprüftes Neubauvorhaben Staatsstraßen“ enthalten!

Bitte sehen Sie unsere Bemühungen unter dem Gesichtspunkt, dass wir gemeinsam mit den an der Planung befassten Institutionen an einer für die ansässige Bevölkerung und deren Kinder und Enkel akzeptablen, zukunftsfähigen Lösung mitwirken wollen.

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15.10.2020 Brief an Dr.Mangold, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr




Kernaussagen aus dem Brief:

Lassen Sie mich zu Beginn mein Anliegen vortragen, welches ich Ihnen anschließend mit Argumenten und Fakten belegen werde.

Ich spreche hier im Namen der „Bürgerinitiative S159 Langburkersdorf“

1. Wir verlangen, dass mit der Öffnung des Grenzübergangs eine Verkehrsentlastung für Neustadt/Sa. und Langburkersdorf einhergeht. Der Transitverkehr darf nicht durch die Ortslagen geleitet werden (siehe Ausführungen im Landesverkehrsplan 2030 auf den Seiten 9, 52, 100, 104).

2. Die Verkehrsentlastung muss durch den Bau der im Landesverkehrsplan 2025 als „geprüftes Neubauvorhaben Staatsstraßen“ enthaltenen Verlegung der S159 am Karrenberg und eine Verkehrsweiterführung nach Tschechien nördlich von Neustadt durch einen Tunnel oder eine Trasse durch den Hohwald erfolgen.

3. Wir verlangen von Anfang an eine Mitbeteiligung an den Planungsarbeiten entsprechen des „Handbuches für eine gute Bürgerbeteiligung – Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor“ welches vom Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegeben worden ist.

4. Wir verlangen im Namen der Bürgerinnen und Bürgern von Neustadt und deren Kinder und Enkel, den Bau einer zukunftsfähigen Verkehrslösung.

Möglicherweise irritiert Sie die Formulierung „Wir verlangen“. Darf man das?

JA! Wir und unsere Kinder und Enkel leben hier und wir wollen uns eine lebenswerte Umgebung erhalten! Um uns herum wächst die Industrie und nimmt der Verkehr mit all seinen Folgen zu. Wir können nicht zulassen, dass zusätzlicher Transitverkehr in unsere Ortlagen hinein verlegt wird, während an vielen anderen Orten Umgehungstraßen gebaut werden bzw. wurden bzw. in Planung sind!

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Offener Brief vom 19.10.2020 an Herrn Dr. Ortner, Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung, Dresden





Das Institut hat im Auftrag der kommunalgemeinschaft Euroregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge e. V. sowie die Jan-Evangelista-Purkyne-Universität (UJEP) in Ústí nad Labem (Lehrstuhl Geographie) unter Mitwirkung des Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge im Rahmen des gemeinsamen Kleinprojektefonds der Euroregion Elbe/Labe das Spiegelprojekt „Untersuchung der Passfähigkeit der grenzüberschreitenden Achsen in der Euroregion Elbe/Labe“ (Laufzeit: 12/2016 bis 11/2017) initiiert. Dabei wurden die Projektinhalte „spiegelbildlich“ von beiden Seiten der Grenze aus durch die beiden Forscher-Teams bearbeitet und anschließend gemeinsam analysiert, diskutiert und bewertet.

In der Untersuchung liegen wir auf der Verbindungs- und Enwicklungsachse Neustadt im Sachsen–Langburkersdorf–Lobendava– Velký Šenov

„Diese Entwicklungsachse im sog. Schluckenauer Zipfel ist potentiell wichtig für die sächsischen Städte Neustadt in Sachsen und Sebnitz, da sie die kürzeste Verbindung in Richtung Zittau über Rumburk darstellt und weiter nach Liberec und Bogatynia führt.“ – und unweigerlich eine Erhöhung des Verkehrs zur Folge hat.

„Auf der deutschen Seite gab es bisher jedoch Widerstand vor Ort, insbesondere in Langburkersdorf, da eine Erhöhung des Verkehrs in der Gemeinde und insbesondere im genannten Ortsteil befürchtet wird.“ Zu dieser Aussage fehlt eine Begründung bzw. Erläuterung.

Nicht betrachtet wurde die vorhandene Verbindung zur eingezeichneten Entwicklungsachse Neugersdorf – Rumburk - CeskaLipa, die die tschechischen Industriegebiete über Neustadt/Sa. auf kürzeststem Weg mit der A4/A13 bzw. Dresden verbindet! Diese Verbindung wird eine durch Neustadt/Sa. führende LKW-Transitroute, sobald sie im Navi erscheint, unabhängig davon, ob dies in Planungen als Achse ausgewiesen worden ist oder nicht: Es ist halt die kürzeste Verbindung!

Im Brief bitte ich um eine Konsultation, um sich auf "unwissenschaftlicher" Art und Weise über die zu erwartenden Verkehrsströme auszutauschen.


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Offener Brief an Herrn Wohsmann, Landesamt für Straßenbau und Verkehr




Ingenieurbüro Gotthard Augst Dipl.-Ing.(TU)
Klingerstraße 4, 01844 Neustadt in Sachsen
Telefon: 03596 604755 Mobil: 01577 39 150 80
Email: gotthard.augst@gmx.net
Neustadt, am 12.07.2020

Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Heinrich-Heine-Straße 23c
01662 M e i ß e n

Betr: Staatsstraße S159 in Neustadt/Sa / Langburkersdorf
Ihre Planungen vom 19.01.2014 und 26.3.2019

Sehr geehrter Herr Wohsmann,

anlässlich einer Mitteilung, dass die Planungs- und Vermessungsarbeiten für die S159 wieder aufgenommen worden sind und eines Hinweises von der Sächsischen Staatskanzlei auf den Landesverkehrsplan 2030, habe ich mich mit den bisherigen Planungen Ihres Amtes hinsichtlich der S159 befasst.

Es geht hier nicht um ein Einzelanliegen einzelner Anlieger, sondern um die Umwelt-, Lärm- und Feinstaub-Problematik, die viele Bürger aus Neustadt/Sa. bzw. Langburkersdorf und den Großraum Neustadt zunehmend stärker betrifft.

In diesem Zusammenhang ist für uns folgendes wissenswert:
• Welche Institution hat Sie beauftragt, Untersuchungen bzgl. S159 zu beginnen bzw. wieder aufzunehmen?
• Was sind die grundlegenden Aufgabenstellungen?
• Wie ist das perspektivische Ziel bzgl. der Nutzung für die S159 in 10…30 Jahren gedacht?
• Wo können während der Planung Unterlagen des LASuV eingesehen und öffentlich diskutiert werden, damit zum Planungsabschluss an Höchstmaß an Akzeptanz erreicht wird? (siehe Bürgerbeteiligung an Infrastrukturprojekten)
• Wer entscheidet endgültig, wie die S159 geplant und gebaut werden soll?
• Wann ist frühestens mit einem Baubeginn zu rechnen?

....Es folgen hier die gleichen Detailausführungen wie im Brief an Herrn Ministerpräsidenten Kretschmer.....

Abschließend noch eine persönliche Frage:
Was müssen wir Bürger tun, damit wir Sie zeitnah zu einer Vor-Ort-Begehung und einem anschließenden Bürgergespräch in Neustadt/Sa. begrüßen können?

Mit Hochachtung


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Antwort Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 20.08.2020




Das Antwortschreiben vom 20.08.2020 ist vollkommen allgemein gehalten.

1. Es wird festgestellt, dass die Grundidee des Grenzüberganges auf der Erweiterung der EU basiert und einen Lückenschluss bzw. die Wiederinbetriebnahme einer vormals bestehenden Verkehrsverbindung darstellt.
2. Weil sich Gesetze und Bestimmungen verändert haben und der Prognosehorizont veraltet ist, müssen die Planungen nahezu vollständig wiederholt werden.
3. Bzgl. der Lärmvorsorge, der Lufthygiene und überhaupt werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.
4. Der Planungsprozess wird aus nicht genannten, geheimen Gründen momentan ausgesetzt.

Leider gibt es im gesamten Schreiben keine einzige konkrete Aussage:
Also kein einziges Wort zur geografischen Lage, der Bedeutung für den Fernverkehr, zur Planung Schwertansport, zur Umgehungsstrasse/Tunnelvariante. Auch ein einzigs Wort zu den in meinem Brief angesprochenen Fakten, die als Diskussionsbasis zwischen den Planern und der ansässigen Bevölkerung gedacht sind.

Anmerkung: Am 16.Juni 2020 teilt Herr Ulf Bandiko, Abteilungsleiter in der Sächsischen Staatskanzlei in einem Brief mit, "dass die Planungen zum Ausbau der S159 zwischen Langburkersdorf und dem Grenzübergang zu Tschechischen Republik im Sinne des Gemeinwohlinteresses wiederaufgenommen wurden".
Am 20.08.2020 schreibt Herr Wohsmann vom LASuV, ohne Nennung von Gründen, der Planungsprozess ist momentan ausgesetzt!
Was stimmt denn nun?


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Offener Brief an Herrn Wohsmann Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 03.09.2020




Ingenieurbüro Gotthard Augst Dipl.-Ing.(TU)
Klingerstraße 4, 01844 Neustadt in Sachsen
Telefon: 03596 604755 Mobil: 01577 39 150 80
Email: gotthard.augst@gmx.net
Neustadt, am 03.09.2020

Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Heinrich-Heine-Straße 23c
01662 M e i ß e n

Betr: Staatsstraße S159 in Neustadt/Sa / Langburkersdorf
Mein Schreiben vom 13. Juli 2020
Ihr Antwortschreiben 3.21-4022/521/3-2020/ vom 20. August 2020

Offener Brief in Namen der Bürgerinitiative S159 (im Internet veröffentlicht)

Sehr geehrter Herr Wohsmann,

in Ihrem Antwortschreiben fragen Sie nach den Zielen der Bürgerinitiative. Die Ziele hatte ich in meiner Anfrage an Sie als Vorschläge bzw. Fragen wie folgt formuliert:

• Weil die Bedeutung eines leistungsfähigen, neuen Grenzüberganges unbestreitbar ist, schlage ich einen Straßentunnel nördlich von Langburkersdorf und eine Verbindung von S159 / Abzweig Polenz-Rückersdorf zum Kreisverkehr S156 / Bischofswerdaer Straße vor. Auf diese Weise kann ein leistungsfähiger Grenzübergang errichtet und die Stadt Neustadt/Sa. und Langburkersdorf von Verkehr und Verkehrslärm entsprechend der Maxime im Kabinettsbeschluss entlastet werden.

• Welche Möglichkeiten sehen Sie, wie man dieses Vorhaben als grenzüberschreitendes Modell-Projekt zwischen Deutschland und Tschechien aus EU-Mitteln finanzieren könnte?

• Es handelt sich hier nicht um die Ertüchtigung einer kleinen Dorfstraße in Langburkersdorf, getragen von dem LASuV, sondern um eine zukünftig bedeutsame Transitverbindung! Man braucht nur auf die Landkarte zu schauen. Das sollte man vor Augen haben!

• Meine Frage: „Wo können während der Planung Unterlagen des LASuV eingesehen und öffentlich diskutiert werden, damit zum Planungsabschluss an Höchstmaß an Akzeptanz erreicht wird?“ , impliziert den Wunsch an Mitwirkung während der Planung.

Auf diese konkret formulierten Vorschläge bzw. Fragen wird ich Ihrer Antwort leider mit keinem einzigen Wort Bezug genommen.

Dass der Verkehr zwischen EU-Ländern ausgebaut werden soll bzw. muss ist genauso logisch, wie auch frühere Verbindungen wieder aktiviert werden. Dass von Seiten Ihres Amtes alle gesetzlichen Bestimmungen und Verfahrensfragen eingehalten werden, ist zu erwarten. Dies bedurfte keiner weiteren Erläuterung.

Leider sind aber die Fragen aus meinem Brief an Sie unbeantwortet geblieben, die für die ansässige Bevölkerung seit mindestens 13 Jahren unklar sind.

Lassen Sie mich wiederholen:

Ich fragte:
(1)„Wie ist der derzeit geplanter Ausbau der S159 in der Ortslage Neustadt/Sa. / Langburkersdorf – also das Hineinlegen von zusätzlichem (Transit)-Verkehr - mit den vom Kabinett beschlossenen Prämissen des Landesverkehrsplanes 2030 zu vereinbaren?“

Mehr Verkehr bedeutet mehr Lärm und mehr Luftschadstoffe – oder sehen Sie das anders?
Es ist kein zukunftsfähiges Herangehen, wenn argumentiert wird, dass die zulässigen Grenzwerte heute noch nicht erreicht werden. Das ist kurzsichtig! Vielmehr sollte es um perspektivische Entlastung gehen! Eine lärmmindernde Straßenoberfläche und Schallschutzwände sind zwar nett bzw. Standard, werden aber zu keiner Verkehrsentlastung führen.

Weil der grenzüberschreitende LKW-Transitverkehr – um den es in Wirklichkeit geht – vorzugsweise aus Richtung Dresden bzw. über die S156 aus Richtung Bischofswerda / B96 / A13 kommt, muss dieser Verkehr nördlich von Neustadt aufgefangen werden und darf nicht zusätzlich durch Neustadt / Langburkersdorf geleitet werden. Deshalb einen EU-finanzierten Straßentunnel nördlich von Langburkersdorf! Sehen Sie sich bitte im Verkehrswegeplan die zahlreichen Umgehungsstraßenprojekte an, die ausdrücklich deshalb gebaut werden, um Verkehr aus den Ortslagen zu entnehmen.

Welche konkreten Maßnahmen zur Entlastung der S159, der Wilhelm-Kaulisch-Straße, der Sebnitzer Straße sowie der Kreuzung Sebnitzer Straße/S154/Raupenbergstraße werden Sie also planen? Wie ist Ihre Aufgabenstellung hierzu?

Ich fragte:
(2) „Wo können während der Planung Unterlagen des LASuV eingesehen und öffentlich diskutiert werden, damit zum Planungsabschluss an Höchstmaß an Akzeptanz erreicht wird? ( "Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung – Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor", "Aarhus-Konvention" )
Ihre Antwort lautete: „… Die Planungsergebnisse können dann zu geeigneter Zeit in der Öffentlichkeit vorgestellt werden...“

Ich möchte aber gern wissen, wie eine Bürgerbeteiligung während der Planung realisiert werden kann, um die Akzeptanz zu erhöhen und um Einwände gegen Ergebnisse einer fortgeschrittenen, teuren Planung zu vermeiden.

Ich fragte:
(3) „Was müssen wir Bürger tun, damit wir Sie zeitnah zu einer Vor-Ort-Begehung und einem anschließenden Bürgergespräch in Neustadt/Sa. begrüßen können?“ Darauf gibt es keine Reaktion.

Lassen Sie mich einige Fragen weiter präzisieren, damit Sie konkret antworten können:

(4) Welche Bedeutung bzw. welchen prozentualen Anteil soll der überregionale Verkehr am Grenzübergang haben? Wie lautet dazu Ihre Aufgabenstellung bzw. die Prognose?
(5) Welche konkrete Aufgabenstellung haben Sie für die Planung hinsichtlich Verkehrsaufkommen für PKW-Verkehr, LKW-Verkehr und Schwerlastverkehr ohne Tonnagebegrenzung?
(6) Welche konkrete Aufgabenstellung haben Sie, um das Verkehrsaufkommen und damit den Verkehrslärm und die Luftschadstoffe in Neustadt/Sa. und Langburkersdorf perspektivisch zu verringern?

Es wäre nett, wenn Sie den Langburkersdorfer Bürgern auf die Fragen 1-6 konkrete Antworten geben würden.

„Bürgerinitiative S159“ verstehe ich – und auch andere Bürger - als Begriff, unter dem sich interessierte Bürger an Institutionen wenden, damit dort der Zusammenhang klar ist.

Die Zahl der interessierten Bürger nimmt stetig zu, je sichtbarer ein Projekt wird. Viele Bürger, Anwohner bzw. Betroffene kennen das Projekt S159 momentan noch gar nicht, auch wenn im Amtsblatt die Auslegung der Projektunterlagen angekündigt worden ist, weil man es in der Landschaft noch nicht sieht. Viele Leute haben momentan offenbar andere Sorgen.

Weil es sich aber um ein strategisch wichtiges, grenzüberschreitendes Projekt handelt, wollen wir während der Planungsphase beitragen, dass es nicht die schnellste und billigste Lösung zu Lasten der ansässigen Bevölkerung wird, sondern eine zukunftsfähige, leistungsfähige Lösung, die gleichzeitig eine Verkehrsberuhigung für die Stadt Neustadt/Sa. einschließlich Langburkersdorf mit sich bringt. Wir alle wissen, dass jedes Gesetz und jede Bestimmung Handlungs- bzw. Gestaltungspielräume hat. Diese möchten wir nutzen, um für die ansässigen Bevölkerung eine möglichst gute Lösung zu finden.

Sie schreiben, dass Sie „die Projektbearbeitungsphase Vorentwurf nahezu vollständig wiederholen müssen“. Das sehen wir als Chance, von Anfang in die Planungen einbezogen zu werden. D.h. ergänzend zu den übergeordneten Randbedingungen, die Sie einzuhalten haben, möchten wir im Wohnumfeld der Neustädter Bevölkerung an der Gestaltung mitwirken.

Über die Art und Weise unserer Mitwirkung erwarten wir von Ihnen konkrete Vorschläge dergestalt: Wie viele Personen einer „Bürgerinitiative S159“ können sich während der Planung regelmäßig in welchen Abständen mit Ihren Projektplanern zu Konsultationen treffen?

Mit freundlichen Grüßen
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Telefonat mit Herrn Wohsmann am 01.10.2020

Am 23.09.2020 hatte ich Herrn Wohsmann, Leiter des LASuV Niederlassung Meißen, per Mail Fragen gestellt, damit wir als BI zur Bürgerversammlung am 5.10.2020 in der Lage wären, Auskunft geben zu können.

Am 1.10.2020 hat mir Herr Wohsmann in einem ausführlichen Telefonat Auskunft zu den gestellten Fragen gegeben, weil dies effektiver erschien, als „wasserdichte“ Schriftsätze zu formulieren, die deshalb häufig sehr allgemein ausfallen, weil sie keine Aussagen enthalten sollten, die später oder aus einem anderen Zusammenhang heraus zu Zwängen führen können. – Das ist verständlich.
Nach meinem Eindruck war es ein offenes und ehrliches Telefonat mit dem Ergebnis, dass wir im Gespräch bleiben werden.

Die nachfolgend niedergeschriebenen Antworten enthalten das, was ich aus dem Telefongespräch entnommen habe. Es sind keine Originalformulierungen von Herrn Wohsmann.

(1) Wie ist der derzeit geplanter Ausbau der S159 in der Ortslage Neustadt/Sa. / Langburkersdorf – also das Hineinlegen von zusätzlichem (Transit)-Verkehr - mit den vom Kabinett beschlossenen Prämissen des Landesverkehrsplanes 2030 zu vereinbaren?

Das sei ein raffinierte Frage: Häufig stünden Grundsatzfestlegungen im Widerspruch zu konkreten Wünschen oder Zielen. Grundsatzfestlegungen sollen das Denken und Handel leiten, sind aber keine einzuhaltenden Vorschriften. Dennoch sollten sie tendenziell bei Gesamtabwägungen eine Rolle spielen. Sowohl im Landesentwicklungsplan 2013 als auch in den Landesverkehrsplänen spielen Lärm und Schadstoffe im Zusammenhang mit Verkehr eine zentrale Rolle. Trotzdem müssen Wünsche, Machbarkeit und Aufwand im Einklang gebracht werden; das erfordere Kompromisse von allen Seiten.

(2) Wo können während der Planung Unterlagen des LASuV eingesehen und öffentlich diskutiert werden, damit zum Planungsabschluss an Höchstmaß an Akzeptanz erreicht wird? (siehe "Bürgerbeteiligung an Infrastrukturprojekten" , Aarhus-Konvention ) Über die Art und Weise unserer Mitwirkung erwarten wir von Ihnen konkrete Vorschläge dergestalt: Wie viele Personen einer „Bürgerinitiative S159“ können sich während der Planung regelmäßig in welchen Abständen mit Ihren Projektplanern zu Konsultationen treffen?

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ist eine nachgeordnete Behörde des Staatministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) und arbeitet auf Anforderung des Ministeriums. Von dort kommen die Aufgabenstellungen, die durchaus auch politische Hintergründe haben können. Vielleicht ist damit erklärbar, dass mehrere Planungen beauftragt, abgebrochen oder verworfen wurden. Z.z. ruhen die Plaungsarbeiten beim LASuV. Man wartet derzeit auf eine Entscheidung des SMWA.

Im Falle der S159 in Langburkersdorf sind folgende Szenarien denkbar:
1. Das LASuV als Eigentümer saniert die S159 durch den Ort bis zur Grenze. Dies sei im öffentlichen Interesse rechtens und durchsetzbar, würde aber zur allgemeinen Verstimmung führen. Deshalb forciert das LASuV dies nicht.
2. Man baut gar nicht! Das geht nicht, weil aufgrund von Vereinbarungen auf EU-Ebene ein dringendes Interesse von tschechischer Seite besteht, den alten Grenzübergang wieder zu eröffnen.
3. Man sucht nach Alternativen: Das ist der aktuelle Weg.

Das LASuV ist grundsätzlich an der Mitarbeit interessierter Bürger bzw. Bürgerinitiativen interessiert und teilt die Auffassung von gemeinsamer Arbeit. Klar muss aber sein, dass „Bürgerbeteiligung“ nicht gleichbedeutend damit sein kann, dass alle Bürgerwünsche umgesetzt würden. Vielmehr sind Entscheidungsfindungen und Gesamtabwägungen Prozesse, über Alternativen und/oder Kompromisse gemeinsamen Konsens zu finden. In diesem Umfeld sollten auch Bürgerinitiativen mit Einwänden und alternativen Lösungsvorschlägen an der Entscheidungsfindung mitwirken.
Sobald des LASuV neue Richtlinien vom SMWA erhalten hat, wir zuerst der Bürgermeister von Neustadt/Sa., Herr Peter Mühle, in Kenntnis gesetzt. Anschließend wird die BI mit Herrn Wohsman, dem Leiter des LASuV, zunächst telefonisch über die Möglichkeiten der Mitwirkung sprechen, um dann konkrete Formen der Mitwirkung zu vereinbaren.

(3) Was müssen wir Bürger tun, damit wir Sie zeitnah zu einer Vor-Ort-Begehung und einem anschließenden Bürgergespräch in Neustadt/Sa. begrüßen können?

Die Problematik S 159 Langburkersdorf ist dem LASuV seit vielen Jahren gut bekannt. Man wolle zunächst die Antwort des SMWA abwarten, um dann zu besprechen, was mit einem Besuch oder gemeinsamen Treffen erreicht werden soll.

(4) Welche Bedeutung bzw. welchen prozentualen Anteil soll der überregionale Verkehr am Grenzübergang haben? Wie lautet dazu Ihre Aufgabenstellung bzw. die aktuelle Prognose?
(5) Welche konkrete Aufgabenstellung haben Sie für die Planung hinsichtlich Verkehrsaufkommen für PKW-Verkehr, LKW-Verkehr und Schwerlastverkehr ohne Tonnagebegrenzung?


Diese Aufgabenstellung gibt es nicht! Grundsätzlich werden Straßen grundhaft so ausgebaut, dass sie für LKWs unbegrenzter Tonnage befahrbar sind. Die Prüfung bzgl. prozentualer Anteile bedeutet lediglich, dass der Planer auch für diese Kraftfahrzeugarten getrennte Verkehrsprognosen erarbeiten muss. Es gibt dazu komplexe Rechenprogramme, die Verkehrsströme unter bestimmten Annahmen simulieren können. Deren Vorhersagegenauigkeit sei verblüffend gut.
(Mein Einwand: Die LASuV-Prognose für den Grenzübergang in Langburkersdorf mit 40 LKWs+1000 PKWs pro Tag erscheint mit nicht realistisch. Nach meiner Auffassung sind aufgrund der Verkehrszahlen der angrenzenden Grenzübergänge 300 LKWs und 4000 PKWs pro Tag eher zutreffend.)

(6) Welche konkrete Aufgabenstellung haben Sie, um das Verkehrsaufkommen und damit den Verkehrslärm und die Luftschadstoffe in Neustadt/Sa. und Langburkersdorf perspektivisch zu verringern?
Dafür hat das LASuV als nachgeordnete Behörde bisher keine Auftrag erhalten.


Aus diesem Gespräch ergeben sich für die BI folgende Schlußfolgerungen:

1. Die Stadt Neustadt/Sa. muss gegenüber dem Staatministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit Nachdruck den Bau einer nörlichen Ortsumfahrung fordern. Als Grundlage braucht es Messungen der Verkehrsströme, des Lärms und der Schadstoffe auch in Hinblick auf eine Zunahme des Duchgangsverkehrs bzw. des Wachsens der ansässigen Industrie.

2. Die Stadt Neustadt/Sa. muss gegenüber dem Staatministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit Nachdruck fordern, dass der Grenzübergang größer gedacht werden muss.
Wenn der Grenzübergang im Sinne der Europäischen Union ist, dann sollte er als zukunftsfähige, leistungsfähige Verkehrsverbindung ausgebaut werden und aus EU-Mitteln finanzierbar sein. Eine Tunnellösung sollte denkbar sein. Der Tunnel ist nicht ein Witz, sondern eine zukunftsfähige Vision bzw. Version!

Die Frauenkirche in Dresden läge heute noch in Trümmern, wenn sich die Inititatoren des Wiederaufbaus anfänglich hätten von den Kosten schrecken lassen!
Vielmehr sind Politiker gefragt, die die Interessen von denen bündeln können, die an einer Finanzierung mitwirken können. Es sind Politiker mit Weitblick gefragt.


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07.10.2020 Brief an Herrn Wohsmann LASuV - Vorschlag zur Prognosebildung




In meinem Brief schlage ich Herrn Wohsmann ein Verfahren vor, wie man die Genauigkeit der Vorhersage der künftigen Verkehrsmenge über den Grenzübergang in Neustadt/Sa. genauer bestimmen kann. Das Hauptproblem wird vermutlich sein, die erforderlichen Daten zu erhalten. Deshalb habe ich in diesem Zusammenhang das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erwähnt.

Allen Routenvarianten um Neustadt/Sa. muss man die künftig zu erwartenden Verkehrsströme, insbesondere den überregional zu erwartenden LKW-Transit-Verkehr zugrunde legen. Die Frage ist also, wieviele LKWs sind derzeit auf den gelben Routen unterwegs in das rot umrandete Gebiet? Wieviele LKWs kommen also in Frage, die später den Grenzübergang in Neustadt/Sa. benutzen werden?

Diese Frage kann man genauer beantworten, wenn man über die Auswertung von Handy- oder entsprechenden Bewegungsdaten die Routen der einzelnen LKWs bzw. PKWs erkennt und die erkannten, gefahrenen Routen einem Routenplanungsprogramm zur Neuberechnung übergibt, welches „kürzeste“ Routen über den neuen Grenzübergang simulieren kann.

Die beschriebenen Verfahren haben den Vorteil, dass sie derzeit aktuelle Werte auswerten und nicht auf alte Zählungen angewiesen sind.


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Landesentwicklungsplan 2013, Landesverkehrsplan 2025+2030 und weitere wichtige Dokumente

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie den Landesentwicklungsplan 2013 der Grundlage für die perspektivischen Planungen für Sachsen ist
Landesentwicklungsplan 2013

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie den Landesverkehrsplan 2025 Stand 14.2.2014. In Anlage 8 ist die Umgehungsstraße S159 am Karrenberg enthalten!
Landesverkehrsplan 2025

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie den Landesverkehrsplan 2030 Endfassung mit Kabinettsbeschluss als PDF zum Herunterladen,
auf den sich die Seitenangaben in den Briefen an Herrn MP Kretschmer, das SMWA und das LASuV beziehen
Landesverkehrsplan 2030 Endfassung
Anlagen zum Landesverkehrsplan 2030

Damit im direkten Zusammenhang stehend:
"Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung – Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor -- Übersicht",
"Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung im Detail",

Im folgenden Link finden Sie alle Bekanntmachungen des LASuV.
"Bekanntmachungen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr",
(Wenn Sie auf der Seite die Tasten [STRG]+[F] eingeben, öffnet sich unten links ein Suchfenster.
Dort können Sie Suchbegriffe wie 'Neustadt' oder 'Langburkersdorf' eingeben


Quellen (chronologisch) zum Planungsverlauf Grenzübergang

Landesentwicklungsplan 2013
Bei grenzüberschreitenden Problemen in den Grenzstädten und -gemeinden an der deutsch-tschechischen
und deutsch-polnischen Grenze lassen sich mitunter direkt vor Ort relativ einfach und sichtbar Veränderungen und Maßnahmen
für eine gemeinsame Zukunft realisieren, die beiden Seiten gleichermaßen zugutekommen. ...u.a. Neustadt/Sa. - DolniPoustevna und Lobendava


20.01.2014: LASuV-Planung Straßenausbau der S159 innerhalb von Langburkersdorf
„Fazit: Die Entwurfsparameter nach RAL, EKL 3 sind bei einem Ausbau der S159 auf bestehender Trasse hinsichtlich der Haltesichtweite für zulässige
Höchstgeschwindigkeit, die Längneigungen und die Kuppenausrundungen unter wirtschaftlichen Aspekten nicht einzuhalten bzw. führen zu unverhältnismäßig
großen Eingrifffen in die Bebauung, die Landschaft, den Untergrund und das Grundwasser. Vorschlag: Ausbau nach RASt als anbaufreie Straße im Vorfeld
bebauter Gebiete (VS III) und Tonnagebegrenzung für die zugelassenen Fahrzeuge bis 7,5t.“

Erläuterung: RAL und RASt06 sind die gegenwärtige gültigen Vorschriften zur Planung von Straßen.
„Anbaufrei“ bedeutet, dass eine Straße an Grundstücken vorbeiführt, ohne dass man sie von dort erreichen/befahren kann.


11.04.2014: Brief vom SMWA an BM Elsner: Planungen sollen eingestellt werden!
"Im Ergebnis der daraufhin erfolgten Prüfungen und Abstimmungen ist beabsichtigt, die Planung einzustellen. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr
wird die hierfür erforderliche Anweisung in Kürze erhalten."


Januar 2018: "Untersuchung der Passfähigkeit der grenzüberschreitenden Achsen" – Leibnitz-Institut für ökologische Raumentwicklung, Dresden,
Verbindungs- und Entwicklungsachsen durch Neustadt/Sa. siehe Seite 32+34, CZ-Sondergebiete mit überörtlicher Bedeutung Seite 21
"Dabei zeigt sich, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt insbesondere die Schaffung einer zusätzlichen grenzüberschreitenden Straßenverbindung
im Raum Neustadt in Sachsen/Sebnitz zur besseren Anbindung des Schluckenauer Zipfels als notwendig eingeschätzt wird."


02. Nov. 2018: Neustädter Anzeiger Nr.22
Gespräch mit tschechischen Partnern bzgl. Grenzübergang siehe Seite 6
"...Hauptthema bei diesem Zusammenkommen war der Ausbau des deutsch-tschechischen Grenzübergangs zwischen Langburkersdorf und Lobendava.
In einem konstruktiven Gespräch legten die Anwesenden ihre Aspekte dar. Im Ergebnis werden durch beide Seiten noch einmal Möglichkeiten untersucht
sowie das aktuelle und prognostizierte Verkehrsaufkommen analysiert..."


26.03.2019: LASuV-Planung Trassenkorridore: Übersicht von 10 alternativer Möglichkeiten
LASuV bewertet die Vorzugsvariante NORD L-4/L5B, die nördlich von Langburkersdorf über die Felder führen soll wie folgt:
„Durch die ortsnahe Lage und die günstige Anbindung an die bestehende Ortsumgehung von Neustadt wird das Ziel einer
leistungsfähigen Straßenverbindung für den überregionalen und überwiegend regionalen grenzüberschreitenden Verkehr erreicht."
Diese Variante enthält gegenwärtig noch viele unakzeptable Mängel!


17. Sept 2020: Regionalplan OberesElbtal/Osterzgebirge Fortschreibung 2020 (Siehe Seite 35)
Verbindungs- und Entwicklungsachsen durch Neustadt/Sa. siehe Seite 35
"Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird insbesondere die Schaffung einer zusätzlichen grenzüberschreitenden Straßenverbindung
im Raum Neustadt in Sachsen/Sebnitz zur besseren Anbindung des Schluckenauer Zipfels als notwendig eingeschätzt."


Informationsprospekt Stadt Rumburk CZ mit Gewerbegebiet,
Wenn man den Gebietsplan vergrößert, sieht man die bereits geplante Straße in Richtung Sluknov bzw. Neustadt/Sa. eingezeichnet.

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Grundgedanken

Bevor die vorliegenden Planungen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr diskutiert werden, lassen Sie uns noch einigen Gedanken nachgehen, wie man das Neustädter Problem einordnen kann:

Im Landesverkehrsplan 2030 für Sachsen (Stand Kabinettsbeschlus vom 15.Janunar 2019), Anlage 2 Bedarfsplan Bundesfernstraßen 2030,
sind 40 Ortsumfahrungen aufgezählt um den innerörtlichen Verkehr und damit den Verkehrslärm und die Schadstoff- und Feinstaubbelastungen zu verringern.
Auch in Pirna ringt man seit Jahren darum, den Verkehr aus der Stadt nach außen zu verlegen.

Es gab auch einmal Verkehrsplaner und Neustädter Stadträte, die zur Entlastung der Neustädter Innenstadt eine Umgehungsstraße – die Wilhelm-Kaulisch-Straße - bauen ließen. Später haben Verkehrsplaner die Andreas-Schubert-Straße ebenfalls zur Entlastung des Verkehrs von der A4/Bischofswerda nach Sebnitz/Bad Schandau gebaut.
Heute überlegt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen ganz offensichtlich, wie man den Verkehr wieder in die Ortslagen hineinlegen kann. Wie ist das zu bewerten?

Wenn man auf die Landkarte schaut, erkennt man ganz leicht die strategische Bedeutung des Grenzübergangs Neustadt/Sa. - Lobendava.
Es gibt geografisch keine einfachere oder bessere Verbindung des Großraumes Dresden bzw. des Verkehrs von der A13 mit dem „Schluckenauer Zipfel“ bzw. der E9 in Tschechien. Jeglicher Verkehr in diese Region oder über die E9 in Richtung Liberec, Isergebirge, Riesengebirge wird den neuen Übergang nutzen. Wer von Dresden, Radeberg, Bischofswerda in Richtung Zittau möchte, wird sich vermutlich die mühsame Strecke durch Putzkau, Neukirch, Ringenhain, Steinigtwolmsdorf, Sohland, Oppach, Friedersdorf, Neusalza-Spremberg, Ebersbach, Eibau, Oberoderwitz sparen. Ähnlich verhält es sich mit der Verbindung über die B96 von Bautzen nach Neugersdorf/Rumburk/Varnsdorf. Auf dieser Strecke durchquert man Bautzen, Rodewitz, Großpostwitz, den Wurbiser Berg. Ab Oppach wie vorher.
Man muss also davon ausgehen, dass durch eine wesentlich flüssigere Verkehrsführung mit deutlich weniger Ortsdurchfahrten und weniger Anstiegen ein erhebliches Verkehrsaufkommen angezogen wird. Sobald diese Strecke im Navi als Vorschlag auftaucht, wird sie benutzt werden!

Dieser Übergang würde in der Aufgabenstellung des LASuV nicht ausdrücklich für LKW und unbegrenzte Schwerlasttransporte untersucht, wenn er nur dafür gedacht wäre, dass AntonDE zum Tanken von Neustadt nach Tschechien und KarelCZ zum Einkaufen billigerer Lebensmittel von Tschechien nach Neustadt fahren kann. Nein, dieser Übergang soll gebaut werden, um den Warenaustausch zwischen Deutschland und Tschechien zu verbessern und die LKW-Routen über die B96 und B178 (deren Anbindung an die A4 in Weißenberg seit Jahren ruht) zu entlasten.

Wenn eine leistungsfähige Verkehrsverbindung neu gebaut und automatisch in den NAVIs angezeigt wird, wird und SOLL diese Verkehr anziehen, der bislang anderswo läuft. Es erscheint in diesem Zusammenhang durchaus witzig, dass für die Ermittlung des späteren Verkehrsaufkommens der Innerortsverkehr in Langburkersdorf inclusive der Radfahrer in den Jahren 2010 und 2015 gezählt wurden. Das ist keine Basis.


Folgende Persönlichkeiten waren bereits vor Ort:
15.10.2007: Thomas Jurk - damaliger Wirtschaftsminister (SPD) Ortsbesichtigung
13.11.2007: Dr. Metz Bürgerbüro Sebnitz, Landtagsabgeordneter (CDU)
Juni 2010: Dr. Peter Jahr, Abgeordneter im Europaparlament (CDU), Strecke abgelaufen bis zur Grenze
August 2010: Eva Jähnigen, Landtagsabgeordnete Bündnis90/DieGrünen und Ines Kummer, Kreistagsabgeordnete
27.08.2012: Stephan Kühn, Bundestagsabgeordneter und verkehrspolitischer Sprecher Bündnis90/DieGrünen - Radwanderung vor Ort
05.12.2013: Michael Geisler, Landrat Sächsiche Schweiz/Osterzgebirge, Vor-Ort-Begehung und Gespräch

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Im folgenden werden die Planungsunterlagen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Meißen diskutiert.

Es handelt sich um die Dokumente
S159 Ausbau in Langburkersdorf: Planung Ortsdurchfahrt vom 19.01.2014
S159 Ausbau in Langburkersdorf: Verkehrsplanerische Untersuchung vom 26.03.2019

Unter den nachfolgenden Links liegen die jeweiligen Planungsunterlagen, auf dessen Grundlage der Straßenbau erfolgen soll.
Sofern erforderlich, sind anschließend von mir Bemerkungen angefügt.

LINK: Titelseiten der Planung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) vom 26.03.2019
LINK: Aufgabenstellung und Prognosen

In der Aufgabenstellung vom 26.03.2019 wird auf Seite 1 folgendes ausgeführt: "In der Verkehrsuntersuchung werden die verkehrlichen Anforderungen in zwei Varianten sowohl für eine Freigabe für Fahrzeuge bis 7,5t als auch ohne Tonnagebegrenzung zugrunde gelegt."
Das heißt im Klartext, es wird ein leistungsfähiger Grenzübergang für den überregionalen Güter- und Warenverkehr geplant!

Auf Seite 2 wird ein Bevölkerungsrückgang von 2011 bis 2018 um 8,6% und auf Seite 3 eine Zunahme an KfZ-Bestand um 6,3% angegeben.
Auf Seite 8 wird ein Rückgang des Verkehrsaufkommens angenommen, obwohl zuvor geschrieben wird, dass für den Durchgangsverkehr mit einen durchschnittlichen Wachstum von 16% und für den Schwerverkehr von 18% zu rechnen ist.
Vollkommen unberücksichtigt ist die zunehmende Industrialisierung in und um Neustadt/Sa. mit wachsendem Verkehrsaufkommen geblieben!
Sehen Sie sich einmal in GoogleMaps die Industriegebiete von Neustadt/Sa. von oben an!

LINK: Verkehrszählungen und deren Bewertung

Verkehrszählung: Seite 6ff:
Die Verkehrszählungen erscheinen umfangreich, sind aber wenig aussagekräftig, weil der gegenwärtige, überregionale Verkehr (B6, B96, B98) unberücksichtigt bleibt. Ebenfalls bleibt vollkommen unberücksichtigt, welche Anteile von Kennzeichen sich wann ich welche Richtung bewegen. Wenn also früh Kennzeichen GR, ZI, LÖB in Richtung Neustadt einfahren und abends Neustadt in Richtung S154 verlassen, wird es sich vermutlich um Pendler handeln, die später möglicherweise den Grenzübergang nutzen werden. Wie viele Fahrzeuge sind das?

Schlussendlich wird auch festgestellt, dass das sich bei der Zählung auf der S159 und S154 ausschließlich um ortsgebundenen Verkehr handelt, der also in keiner Weise repräsentativ für eine Prognose des neuen Verkehrsaufkommens sein kann.

Verkehrsprognose:Seite 8ff:
Der prognostizierte Rückgang des Gesamtverkehrsaufkommens in Sachsen von ca. 3% und für Schwerverkehr von ca. 4% (siehe Seite 8) ist unglaubhaft, wenn man bedenkt, dass von der Politik ständiges Wirtschaftswachstum als Ziel deklariert wird. Hinzu kommt, dass die Bundesbahn mit Wissen der Politik die regionale Infrastruktur (Nebenanschlussgleise) vollständig demontiert hat. Wie also sollen die Warentransporte bei ständig steigender Wirtschaftsleistung ohne Alternativen zum Straßenverkehr erfolgen?

Eher glaubhaft ist die prognostizierte Steigerung des Gesamtaufkommens für den Durchgangsverkehr um durchschnittlich 16% und bei Schwerverkehr um 18% - und genau dieser Verkehrsanteil soll und wird über den Grenzübergang laufen.

(Im Verkehrswegeplan 2030 wird auf Seite 52 für den grenzüberschreitenden Schwerverkehr sogar von weiteren Zuwächsen in und aus der Tschechischen Republik um 56 Prozent ausgegangen.)

Wenn nun schlussfolgernd auf Seite 8 von einem Zuwachs der Verkehrsleistung hier am Ort von insgesamt nur 1% ausgegangen wird, könnte man meinen, die Planer können nicht rechnen.
Oder anders gefragt: Wozu braucht man eine neue Straße, wenn der Zuwachs nur 1% wäre? D.h. die Aussage ist falsch!

Prognose-Plan-Fall 2030 Seite 8ff:
Die Annahmen entbehren jeglicher Grundlage. Es soll der offensichtlich der Eindruck vermittelt werden, der Straßenneubau bringt für Langburkersdorf eine Entlastung. Genau das Gegenteil ist der Fall! Im vorherigen Abschnitt wurde auf Seite 6 festgestellt, dass es sich bei den Zählungen um reinen Innerortsverkehr handelt, der sich mit dem Neubau kaum verändern wird, aber die genannten 16% bzw. 18% Steigerung des allgemeinen Durchgangsverkehrs bleiben vollkommen unberücksichtigt, weil es derzeit keinen Durchgangsverkehr gibt!

Fazit: Die Verkehrszählungen müssen für Prognosen dringend und grundlegend aktualisiert werden. Die in den Untersuchungen ermittelten Trends korrelieren kaum mit den Aussagen des Landesverkehrsplanes 2030.


LINK: Planung Straßenausbau der S159 innerhalb von Langburkersdorf vom 20.01.2014

In dieser Vorlage geht es darum, den gesamten grenzüberschreitenen Verkehr ungeachtet der Tonnage über die vorhandenen Straßen, also beginnend bei der ALDI-Kreuzung, über die Raupenbergstraße abzuwickeln. Schauen Sie auf die Karte, gehen Sie zu Fuß zur Raupenbergstraße, und machen Sie sich ein eigenes Bild. Sie werden erschrecken!

Am 21.11.2008 heisst es auf Seite 21 DELTA-Planungsgesellschaft : "Die Variante 1.1 sieht eine Öffnung des Grenzüberganges ohne Tonnagebeschränkung vor"

Im Dokument LASuV Stand 29.01.2014 heisst es dagegen: "Die Freigabe für alle Fahrzeuge ohne Tonnagebegrenzung ist bei einem Ausbau der S159 in Langburkersdorf nicht möglich und angesichts der Randbedingungen auch weder gewollt noch erforderlich"

Seit 26.03.2019 heisst es beim LASuV auf Seite 1 aktuell: "In der Verkehrsuntersuchung werden die .. Anforderungen .. sowohl für Fahrzeuge bis 7,5t als auch ohne Tonnagebegrenzung zugrunde gelegt."

Was ist nun richtig bzw. verlässlich?

In den Bildern kann man erkennen, dass zum Ausbau der Raupenbergstrasse innerorts erhebliche Bauarbeiten erforderlich sind, die auch den Abriss einiger vorhandener Wohnhäuser erfordern. Hinter der Kreuzung Bergstraße-Dorfstraße-Raupenbergstrasse, die als Kreisverkehr ausgebaut werden soll, müsste an der Steigung der Straßenkörper bis unmittelbar an die vorhandenen Häuser erweitert werden, um Fuß- und Radwege anlegen zu können. Im Bereich Wirtshaus zum Raupenberg müssen ebenfalls Gebäude abgerissen werden.
Der Transitverkehr wird also in der Ortslage, beginnend an der ALDI-Kreuzung bis hinter die Evangelische Grundschule und im Bereich Wirtshaus zum Raupenberg für erheblichen, neuen, zusätzlichen Verkehr, verbunden mit Lärm und Feinstaub führen.

In der folgenden Karte sind die Messergebnisse des Lärmaktionsplanes 2018 farbig dargestellt. Wir liegen in den roten Bereichen heute bei Werten von 65...70dB, also bereits im Bereich mit starker Gesundheitsbelastung.. Eine Faustgegel sagt, dass eine Minderung um 3dB mit einer Halbierung der Verkehrsmenge zu erreichten ist. Mit der Einleitung von zusätzlichem Transitverkehr wird die Lärm- und Gesundheitsbelastung stattdessen weiter ansteigen.
Dies steht im krassen Widerspruch zu den im Landesverkehrsplanes 2030 vom Kabinett beschlossenen Umweltzielen.

Mit Klick auf die Karte gelangen Sie zu den Details des Lärmaktionsplanes 2018 für Neustadt

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LINK: Trassenkorridore: Übersicht von 10 alternativer Möglichkeiten

Hier die Übersicht von 10 Trassenkorridoren (GELB die VorzugsTrasse NORD L-4/L-5B) (bitte die schlechte Darstellung entschuldigen)


Ausweisung von Trassenkorridoren:
Interessant ist die Aussage, dass die Tschechische Republik einen Neubau von Straßen außerhalb der Trasse der tschechischen Straße 266 ablehnt, wodurch die Möglichkeiten auf deutscher Seite eingeschränkt werden.

Genau an dieser Stelle muss die Frage konkretisiert werden: Wer will die neue Straße haben? Wer ist der Initiator? Wer sind die Nutznießer und wer sind die Leidtragenden?

Weiterhin wird ausgeführt: Aus den untersuchten Trassen wird "dem Korridor NORD L-4/NORD L-5B der Vorzug gegeben...
Dadurch wird in Verbindung mit der ortsnahen Lage eine leistungsfähige Straßenverbindung für den überregionalen und vorwiegend regionalen grenzüberschreitenden Verkehr erreicht..."!?

Diese Vorzugsvariante erscheint fragwürdig, wenn man das Gelände zu Fuß oder per Rad selbst in Augenschein nimmt.
Wie soll die Trasse unter Beachtung des Geländeprofils, der starken Hangneigung, der vorhandenen Bebauung und einer Kreuzung mit der Hohwaldstraße am Berg überhaupt gebaut werden? Die Kreuzung am Berg betrifft zwei stark befahrene Straßen, den leistungsfähigen Neubau mit der Hohwaldstraße S154!
Hier wird ein Nadelöhr und ein Unfallschwerpunkt für den Winter konzipiert!.

LINK: Verzeichnis und Einleitung zu Untersuchungen
LINK: Forderungen gegenüber der Umwelt

Die Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit erscheinen als sehr umfangreich und gründlich, sind aber ohne Einbeziehung der Bevölkerung abgelaufen.

Es muss aber dieser Stelle betont werden, dass die Büger von Anfang an zu informieren sind und ein Mitspracherecht haben!
Wirksamer Umweltschutz bedarf der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Grundvoraussetzung für eine solche aktive Rolle ist, dass jede und jeder die Möglichkeiten hat, sich über die Umwelt zu informieren und sich frühzeitig in Entscheidungsprozesse einzubringen.

Um die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft zu stärken, haben die Staaten der europäischen Region im Juni 1998 die Aarhus-Konvention beschlossen. Unsere Bundesregierung hat der Aarhus-Konvention 2007 zugestimmt.

Diese legt wichtige Rechte für eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Umweltschutz fest.
- freier Zugang zu Umweltinformationen für jedermann
- Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltschutz bei Planungen durch frühzeitige öffentliche Bekanntmachung
- Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
- Gebührenverordnung

LINK: Trassenkoridore im Detail
LINK: Bewertung der Trassenkorridore

Die VorzugsTrasse NORD L-4/L5B wird durch folgende, dokumentierte, markante Nachteile gekennzeichnet:
Seite 25: Durchschneidung des vorhandenen Wohngebietes Bergstraße/Siedlung. Erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastung im Wohngebiet zusätzlich zur Belastung durch die S154.
Näherung an das Wohngebiet Mühlberg bis auf 20m. Dadurch dort neue Lärm- und Schadstoffbelastung.
Seite 31: Zerschneidung des Laubbaches und Abtrennung vom Quellbereich, Zerschneidung von Biotopen an fünf Standorten

Sieht eine Vorzugsvariante so aus, bzw. wie sind dann die schlechteren Varianten?

LINK: Zahlen zu den Trassenkorridoren
LINK: Zusammenfassung

Zusammenfassung: Seite 48ff
Die Argumentation wird auf die eng regionale Nutzung des Grenzüberganges begrenzt und darauf Bezug nehmend ein Verkehrsaufkommen von nur 2.000…2.500 Kfz/24 berechnet. Dieses schwankt wegen ein paar Hundert Meter längere oder kürzere Wegstrecke und wegen der davon abgeleiteten Akzeptanz. Nur an einer Stelle wird kommentarlos festgestellt: „…Dadurch wird in Verbindung mit der ortsnahen Lage eine leistungsfähige Straßenverbindung für den überregionalen … Verkehr erreicht“. Ach! Und was ist damit?

Die Prognose für den überregionalen Verkehr fehlt in der Betrachtung jedoch vollkommen!

Wenn man davon ausgeht, dass der Grenzübergang für LKW und Schwerlasttransporte neu ausgebaut wird, muss man die Frage stellen über welche Grenzübergänge der Verkehr heute rollt: Dann braucht man nur die Fahrer an den Grenzübergängen Schmilka und Seifhennersdorf/Varnsdorf/Rumburk befragen, ob sie eine Route über Neustadt bevorzugen würden oder man braucht nur einmal die Strecke A4-Weißenberg nach Rumburk selbst zu fahren, um die Antwort zu erahnen.

Nicht aus Versehen soll der Grenzübergang in Neustadt/Langburkersdorf LKW- und schwerlasttauglich für den überregionalen Verkehr gebaut werden!

Automatische Verkehrszählung
In der folgenden Tabelle sind für den Zeitraum Jan-Dez 2018 Zählwerte von KFZ/24h an den Grenzübergängen dargestellt.

Auf Nachfrage nach aktuellen Zahlen wurde mir am 7.10.2020 vom BAST mitgeteilt, dass die Zahlen für 2019 im Oktober 2020 "noch in Bearbeitung" seien!!!

Quelle: Automatische Verkehrszählung BASt
Quelle: Bericht des Staatsministeriums für Wirtschaft Arbeit und Verkehr 2018
Die kleinen Zählwerte sind diejenigen Fahrzeuge, deren Tonnage die Zulässigkeit an der Meßstelle überschreitet.
Zählwerte über den Fernverkehr Dresden-Oppach-Zittau (B96,B98) liegen uns nicht vor.

Wie viele Fahrzeuge von den 17.639 bzw. 10.133 werden künftig pro Stunde über Neustadt fahren?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr als 2.000 zusätzlich zu den 2.000... 2.500 prognostizierten !

Wenn man sich den Lageplan von oben und die Kraftfahrzeugezahlen/24h ansieht, muss man davon ausgehen, dass ein Teil des Transitverkehrs über Schmilka bzw. Seifhennersdorf/Varnsdorf/Rumburk künftig über Neustadt fahren wird. Nicht zu vergessen ist das zu erwartende Verkehrsaufkommen zwischen Dresden und Zittau bzw. die Weiterreise nach Liberec/Isergebirge/Reisengebirge.
In den vorliegenden Gutachten bleibt dies vollkommen unberücksichtigt.


Es wäre naiv und unverantwortlich, dies nicht anzunehmen oder es den Neustädter Bürgern wissentlich zu verschweigen!

Diesem Dokument werden in Kürze noch Umweltgutachten der Stadt Neustadt/Sa. hinzugefügt, deren Messwerte belegen, dass die Feinstaub- und Lärmbelastung schon heute teilweise die zulässigen Grenzwerte übersteigen.

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Gedanken zu weitere Alternativrouten als Diskussiongrundlage:

Allen Routenvarianten muss man die künftig zu erwartenden Verkehrsströme, insbesondere den überregional zu erwartenden LKW-Transit-Verkehr zugrunde legen.
Die Frage ist also, wieviele LKWs sind derzeit auf den gelben Routen unterwegs in das rot umrandete Gebiet?
Wieviele LKWs kommen also in Frage, die später den Grenzübergang in Neustadt/Sa.nutzen und damit durch Neustadt und Langburkersdorf rollen?

Diese Frage kann man nur beantworten, wenn man über die Auswertung von Handy-Bewegungsdaten die Routen der einzelnen LKWs ermittelt und die aktuell gefahrenen Routen einem Routenplanungsprogramm zur Neuberechnung übergibt, welches Routen über den neuen Grenzübergang simulieren kann. Gleiche Untersuchungen kann man mit dem grenzüberschreitenden PKW-Verkehr vornehmen. Verkehrszählungen allein sind nicht ausreichend.
Eine konkrete Anfrage und dazu ein Vorschlag wurde dem LASuV übergeben.


Trasse A von Bürgerinitiative: (1) Abzweig S159/Rückersdorf/Polenz - (2, 2a) im Landesverkehrsplan 2025 als Verlegung der S159 geprüftes Vorhaben enthalten - (3a) Kreisverkehr in S156 – (7) Brücke über Bischofswerdaer Straße – (8) Route durch den Hohwald

Trasse B von Bürgerinitiative: (1) Abzweig S159/Rückersdorf/Polenz - (2) im Landesverkehrsplan 2025 als Verlegung der S159 geprüftes Vorhaben enthalten (3) Kreisverkehr in S156 – (4) Kreisverkehr in Adreas-Schubert-Straße – (5) Tunnel – (6) offene Trasse zur Grenze

Trasse C von LASuV = schlechteste, nicht akzeptable Variante: (11) Kreisverkehr am Berg in Hohwaldstraße – (10) offene Trasse bis zur Grenze mit einigen Brücken wegen FFH-Schutzgebieten, Zerschneidung von Wohngebieten, dichte Näherung an Wohngebiete mit neuem Verkehrslärm

Trasse D: Jede Variante, die über (9) führen würde, bringt den gesamten Verkehr durch die Ortslagen Neustadt/Sa. bzw. Langburkersdorf. Das darf nicht sein. (9) wäre damit in der Ortslage Neustadt/Langburkersdorf die Kreuzung der beiden bedeutenden Verbindung- und Enwicklungsachsen Dresden – Rumburk bzw. Sebnitz – Bischofswerda. Das ist nicht zukunfsfähig! Beispielhaft zukunftsfähig sind die großräumigen Ortsumfahrungen von Neugersdorf und Rumburk!




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